Der Vermittlungsauftrag: Alles Wichtige zum erfolgreichen Unternehmenskauf

Beim Verkauf eines Unternehmens spielt der Vermittlungsauftrag eine zentrale Rolle. Er bildet die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümer und dem Vermittler, der den Verkaufsprozess professionell begleitet. Ein gut aufgesetzter Vermittlungsauftrag sorgt für klare Verhältnisse, regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und definiert die Rahmenbedingungen für die Vermittlung. Doch worauf kommt es bei der Erstellung eines solchen Vertrags an? Welche Punkte sollten unbedingt berücksichtigt werden, um den Unternehmensverkauf erfolgreich und rechtssicher abzuwickeln? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um den Vermittlungsauftrag und erhalten wertvolle Tipps, wie Sie diesen optimal gestalten können.

Was ist ein Vermittlungsauftrag?

Definition des Vermittlungsauftrags   

Ein Vermittlungsauftrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Eigentümer, der ein Unternehmen verkaufen möchte, und einem Vermittler. Dieser Vertrag regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vermittlers sowie die Bedingungen für die Zusammenarbeit.

Ziel des Vermittlungsauftrags   

Der Hauptzweck des Vermittlungsauftrags besteht darin, die Suche nach einem geeigneten Käufer zu strukturieren und den Verkaufsprozess zu unterstützen. Der Vermittler verpflichtet sich, seine Expertise und Kontakte einzusetzen, um einen erfolgreichen Verkauf zu ermöglichen.

Abgrenzung: Vermittlung vs. Verkauf   

Wichtig zu beachten: Der Vermittler vermittelt lediglich zwischen Käufer und Verkäufer. Der Verkauf selbst bleibt immer in der Hand des Eigentümers. Dies unterscheidet die Rolle des Vermittlers wesentlich von der eines direkten Verkäufers.

Bedeutung für den Unternehmenskauf   

Ein klar definierter Vermittlungsauftrag schafft rechtliche und operative Klarheit. Er dient als Grundlage für die Zusammenarbeit und stellt sicher, dass alle Parteien von Anfang an ihre Rollen und Verantwortlichkeiten verstehen.

Die wesentlichen Bestandteile eines Vermittlungsauftrags 

1. Auftraggeber und Auftragnehmer   

Im Vermittlungsauftrag werden die Parteien klar definiert: Der Auftraggeber (Eigentümer des Unternehmens) und der Auftragnehmer (Vermittler). Eine genaue Bezeichnung beider Parteien ist essenziell, um Verbindlichkeiten festzulegen.

 2. Definition des Verkaufsgegenstands   

Der Verkaufsgegenstand, also das Unternehmen, das vermittelt werden soll, wird genau beschrieben. Dazu gehören Angaben zu Unternehmensanteilen, Eigentumsverhältnissen und eventuell zugehörigen Immobilien.

3. Festlegung des Leistungsumfangs   

Der Vermittlungsauftrag enthält eine klare Definition der vom Vermittler zu erbringenden Leistungen. Dazu zählen z. B. Marktanalysen, die Suche nach Kaufinteressenten, Verhandlungsführung und Unterstützung bei der Vertragsgestaltung.

4. Regelungen zur Vergütung und Provision   

Ein zentraler Bestandteil ist die Vereinbarung über die Provision des Vermittlers. Diese sollte die Höhe, die Fälligkeit und mögliche Sonderregelungen (z. B. bei verzögerter Zahlung) umfassen.

5. Laufzeit des Vertrags   

Die Vertragslaufzeit wird definiert, um den Zeitraum der Zusammenarbeit festzulegen. Eine realistische Laufzeit zwischen einem und zwei Jahren gibt dem Vermittler ausreichend Zeit, den Verkaufsprozess abzuschließen.

6. Rechte und Pflichten der Parteien   

Es wird festgelegt, welche Pflichten der Verkäufer hat, z. B. die Bereitstellung aller relevanten Unterlagen. Gleichzeitig werden die Rechte und Pflichten des Vermittlers definiert, etwa die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und regelmäßigen Berichterstattung.

7. Kündigungs- und Widerrufsklauseln   

Um Flexibilität und Schutz zu gewährleisten, sollten klare Regelungen zur Kündigung des Vertrags enthalten sein. Besonders wichtig ist dies, wenn der Vermittler nicht die vereinbarten Leistungen erbringt.

8. Vertraulichkeitserklärung   

Eine Vertraulichkeitserklärung stellt sicher, dass sensible Unternehmensinformationen nur im Rahmen der Vermittlung verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

9. Provisionsschutz nach Vertragsende   

Es wird definiert, wie lange der Vermittler nach Vertragsende Anspruch auf eine Provision hat, falls der Verkauf mit einem von ihm vorgestellten Käufer zustande kommt. Diese Regelung schützt die Arbeit des Vermittlers.

10. Unterschrift und Datum   

Der Vertrag wird durch die Unterschriften aller beteiligten Parteien und die Angabe des Datums rechtsgültig abgeschlossen.

Rechte und Pflichten der Vertragspartner

1. Rechte und Pflichten des Vermittlers   

Der Vermittler hat die Verpflichtung, seine Expertise und Kontakte einzusetzen, um potenzielle Käufer zu finden und den Verkaufsprozess zu fördern. Dazu gehört:

  • Erstellung eines Vermarktungskonzepts.
  • Identifikation und Ansprache von Kaufinteressenten.
  • Verhandlungsführung im Interesse des Auftraggebers.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Vertragsunterlagen.

Im Gegenzug hat der Vermittler das Recht auf eine vereinbarte Vergütung, die in Form einer Provision erfolgt, wenn ein Verkauf erfolgreich abgeschlossen wird.

2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers   

Der Auftraggeber (Eigentümer des Unternehmens) ist verpflichtet:

  • Dem Vermittler alle relevanten Unterlagen und Informationen bereitzustellen.
  • Den Vermittler über Änderungen zu informieren, die den Verkaufsprozess beeinflussen könnten.
  • Während der Vertragslaufzeit keine konkurrierenden Vermittler einzuschalten (bei einem Alleinauftrag).

Der Auftraggeber hat das Recht, regelmäßig über den Fortschritt des Vermittlungsprozesses informiert zu werden und kann bei Nichterfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen den Vertrag kündigen.

3. Informationspflichten des Auftraggebers   

Eine besondere Verantwortung des Auftraggebers liegt in der Bereitstellung vollständiger und wahrheitsgemäßer Informationen. Veränderungen, die den Verkaufsprozess beeinflussen, wie z. B. eine geänderte Verkaufsabsicht oder neue rechtliche Rahmenbedingungen, müssen unverzüglich an den Vermittler kommuniziert werden.

4. Haftung bei Vertragsverletzungen   

Bei einer Verletzung der vertraglich festgelegten Pflichten können beide Parteien haftbar gemacht werden. Beispiele:

  • Der Vermittler haftet, wenn er vertrauliche Informationen unbefugt weitergibt.
  • Der Auftraggeber haftet, wenn er den Verkaufsprozess ohne rechtzeitige Information an den Vermittler abbricht oder falsche Angaben macht.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz   

Beide Parteien sind verpflichtet, die im Vermittlungsprozess erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Der Vermittler muss sicherstellen, dass keine sensiblen Daten an unbefugte Dritte, insbesondere an Wettbewerber, gelangen.

6. Regelung von Streitfällen   

Im Vermittlungsauftrag können Klauseln zur Streitbeilegung definiert werden, etwa die Hinzuziehung eines Mediators oder die Vereinbarung eines Schiedsgerichts. Dies hilft, mögliche Konflikte schnell und außergerichtlich zu lösen.

Fazit 

Ein gut durchdachter Vermittlungsauftrag ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen und reibungslosen Unternehmensverkauf. Er schafft klare Rahmenbedingungen, definiert die Rechte und Pflichten aller Beteiligten und legt die Basis für eine professionelle Zusammenarbeit. Besonders wichtig sind dabei die Regelung der Provision, die Festlegung der Vertragslaufzeit und die Einhaltung von Vertraulichkeitsstandards. Ein Alleinauftrag bietet in den meisten Fällen die besten Erfolgsaussichten, da er die Motivation des Vermittlers steigert und den Verkaufsprozess effizient gestaltet.

Wer auf einen erfahrenen und seriösen Vermittler setzt, kann nicht nur von dessen Expertise profitieren, sondern auch sicherstellen, dass der Verkaufsprozess strategisch und zielgerichtet abläuft. Mit einem klar formulierten Vermittlungsauftrag erhöhen Sie Ihre Chancen, Ihr Unternehmen zu guten Konditionen und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit einem Vermittler zu veräußern. Planen Sie diesen wichtigen Schritt sorgfältig und ziehen Sie bei Bedarf rechtlichen oder fachlichen Rat hinzu, um Ihre Interessen optimal zu wahren.

Quellen:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/mustervertraege/maklervertrag.html

https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/maklerrecht-abrechnung-der-vermittlungsprovision_262_493366.html

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