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Mitarbeiter im M&A-Prozess: Warum § 613a BGB für den Unternehmenserfolg entscheidend ist

Autor Vor- & Nachname
28 May 2026

Bei Unternehmensverkäufen stehen häufig Kaufpreis, Finanzierung und Vertragsdetails im Mittelpunkt. Dabei wird ein entscheidender Faktor oft unterschätzt: die Mitarbeiter. Gerade im Mittelstand sind Beschäftigte nicht nur Kostenstellen, sondern Träger von Know-how, Kundenbeziehungen und Unternehmenskultur. Ihr Verbleib entscheidet maßgeblich darüber, ob ein Unternehmen nach der Übernahme erfolgreich weitergeführt werden kann.

Das juristische Fundament für den Schutz der Arbeitnehmer bildet § 613a BGB. Die Vorschrift regelt den automatischen Übergang von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang und zählt zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen im M&A-Prozess.

Wann greift § 613a BGB?

Die Regelung greift immer dann, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übergeht. Entscheidend ist, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität behält.

In der Praxis ist dabei zwischen Share Deal und Asset Deal zu unterscheiden. Beim Share Deal bleibt der Rechtsträger identisch, weshalb § 613a BGB häufig keine direkte Anwendung findet. Anders beim Asset Deal: Hier werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, und wenn der Betrieb im Kern fortgeführt wird, greift § 613a BGB mit allen arbeitsrechtlichen Folgen.

Die wichtigsten Rechtsfolgen

Der Erwerber tritt automatisch in alle bestehenden Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein. Arbeitsverträge gehen ohne Zustimmung der Mitarbeiter auf den neuen Inhaber über.

Zudem schützt § 613a BGB die Arbeitnehmer vor Kündigungen wegen des Betriebsübergangs. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen wirken in vielen Fällen fort und können für einen bestimmten Zeitraum weiter gelten.

Die Informationspflicht als zentraler Erfolgsfaktor

Besonders wichtig ist die korrekte Unterrichtung der Mitarbeiter. Arbeitgeber müssen die Belegschaft vor dem Übergang umfassend in Textform informieren – über Zeitpunkt und Grund des Verkaufs, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sowie geplante Maßnahmen.

Mitarbeiter haben anschließend das Recht, dem Übergang innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Fehlerhafte Informationen können diese Frist verlängern und erhebliche Unsicherheiten im Verkaufsprozess auslösen.

Risiken für Verkäufer und Käufer

Arbeitsrechtliche Unsicherheiten wirken sich unmittelbar auf den Unternehmenswert aus. Verunsicherte Mitarbeiter oder der Verlust von Schlüsselkräften können den Goodwill erheblich beeinträchtigen. Im Rahmen der Due Diligence prüfen Käufer Arbeitsverträge, Personalakten und mögliche Haftungsrisiken sehr genau. Unklare Regelungen führen häufig zu Kaufpreisabschlägen oder umfangreichen Garantien.

Fazit

Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf gelingt nur dann nachhaltig, wenn die Mitarbeiter den Übergang mittragen. § 613a BGB schafft dabei die notwendige rechtliche Sicherheit, stellt Unternehmer jedoch gleichzeitig vor komplexe Anforderungen. Eine frühzeitige Kommunikationsstrategie, professionelle Vorbereitung und fachkundige Beratung helfen dabei, Risiken zu minimieren und den Fortbestand der Ertragskraft langfristig zu sichern.

Autor Vor- & Nachname
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