Veräußerungsgewinn verstehen: Ein Leitfaden für Unternehmenseigentümer

Das Thema Veräußerungsgewinn ist von entscheidender Bedeutung für Unternehmenseigentümer und Anteilseigner, die vorhaben, ihr Unternehmen oder wesentliche Teile davon zu veräußern. Ein Veräußerungsgewinn entsteht, wenn das Unternehmen als Ganzes oder in Teilen verkauft wird und der erzielte Verkaufspreis über dem Buchwert des Betriebsvermögens, abzüglich der Veräußerungskosten, liegt. In Deutschland werden solche Gewinne nach speziellen steuerlichen Regelungen behandelt, die sowohl Chancen als auch Verpflichtungen für die Betroffenen mit sich bringen. Dieser Artikel beleuchtet die steuerlichen Grundlagen von Veräußerungsgewinnen, die Berechnung und die möglichen steuerlichen Vergünstigungen und Freibeträge, die zur Minderung der Steuerlast genutzt werden können.

Was ist ein Veräußerungsgewinn?

Ein Veräußerungsgewinn entsteht durch den Verkauf eines gesamten Unternehmens oder eines signifikanten Teils davon. In steuerlicher Hinsicht repräsentiert dieser Gewinn den Überschuss des Verkaufspreises über den Buchwert des Unternehmensvermögens nach Abzug der Veräußerungskosten. Für Unternehmenseigentümer ist dieser Gewinn von großer Relevanz, da er einkommensteuerpflichtig ist und unter die Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) fällt, das auch Steuervergünstigungen unter bestimmten Bedingungen anbietet.

Wann muss ein Veräußerungsgewinn versteuert werden?

Veräußerungsgewinne, die aus dem Verkauf eines Unternehmens resultieren, sind gemäß § 16 EStG steuerpflichtig. Die Besteuerung ist notwendig, wenn durch den Verkauf stille Reserven realisiert werden. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert des Unternehmens, abzüglich der Veräußerungskosten, bildet die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Diese Gewinne werden nicht als laufende Einkünfte besteuert, sondern gelten als außerordentliche Einkünfte. Unter bestimmten Bedingungen, wie der Anwendung der Fünftelregelung nach § 34 EStG, können diese Einkünfte steuerlich begünstigt sein, was die Progressionswirkung der Einkommensteuer abschwächt. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge und ein ermäßigter Steuersatz in Anspruch genommen werden.

Wie berechnet man einen Veräußerungsgewinn?

Die Berechnung eines Veräußerungsgewinns beim Verkauf eines Unternehmens unterscheidet sich von der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter. Sie erfolgt durch die Ermittlung der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis des gesamten Unternehmens und dem Buchwert des Unternehmensvermögens, abzüglich aller Veräußerungskosten.

Beispielrechnung:

Angenommen, ein Unternehmen wird verkauft mit:

  • Veräußerungspreis: 5 Millionen Euro
  • Veräußerungskosten: 200.000 Euro
  • Buchwert des Unternehmensvermögens: 4,2 Millionen Euro

Die Berechnung lautet dann:

Veräußerungsgewinn=5.000.000 Euro−200.000 Euro−4.200.000 Euro=600.000 Euro

Dieser Betrag stellt den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn dar.

Wie hoch ist der Freibetrag bei einem Veräußerungsgewinn?

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beträgt 45.000 Euro, unterliegt jedoch den Bedingungen bezüglich Alter und Gewinnhöhe. Der Freibetrag wird auf den Teil des Veräußerungsgewinns angewandt, der 136.000 Euro nicht übersteigt.

Beispiel zur Freibetragsberechnung:

Wenn der oben berechnete Veräußerungsgewinn von 600.000 Euro erzielt wird und der Unternehmer die altersbedingten Voraussetzungen erfüllt, dann:

  • Gewinn über der Obergrenze: 600.000 Euro – 136.000 Euro = 464.000 Euro
  • Der Freibetrag von 45.000 Euro wird vollständig angewandt.

Fazit

Die korrekte Handhabung und Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ist für Unternehmenseigentümer und Anteilseigner ein wesentliches Thema, das sorgfältige Planung und Kenntnis der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. 

Um das Beste aus einer Betriebsveräußerung herauszuholen, sollten Unternehmer eine vorausschauende Steuerplanung betreiben. Dazu gehört das strategische Timing von Veräußerungen, die Nutzung aller verfügbaren Freibeträge und die sinnvolle Reinvestition von Erlösen, um steuerliche Lasten zu minimieren und die finanzielle Zukunft zu sichern.

Abschließend empfiehlt sich für jeden Unternehmenseigentümer, frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann gewährleistet werden, dass alle Aspekte der Veräußerung und der damit verbundenen Steuervorgänge korrekt und vorteilhaft gehandhabt werden, um unerwünschte finanzielle Überraschungen zu vermeiden und das unternehmerische Vermögen optimal zu nutzen.

Quellen

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/ertragsteuer-lohnsteuer/einkommensteuer-lohnsteuer/veraeusserungsgewinn-1167776

https://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgewinn

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html

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